1. Die Mitarbeiter sind Atemgefahren im Zusammenhang mit Feuerbestattungsprozessen ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass Mitarbeiter potenziell gefährlichen Rauch- und Dämpfen aus dem Feuerbestattungsprozess in einem unbelüfteten Bereich ausgesetzt sind. Im Gegensatz zu 29 CFR 1910.1000 und Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsrechtsgesetzes. Die Mitarbeiter sind gesundheitlichen Gefahren…
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1. Die Mitarbeiter sind Atemgefahren im Zusammenhang mit Feuerbestattungsprozessen ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass Mitarbeiter potenziell gefährlichen Rauch- und Dämpfen aus dem Feuerbestattungsprozess in einem unbelüfteten Bereich ausgesetzt sind. Im Gegensatz zu 29 CFR 1910.1000 und Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsrechtsgesetzes. Die Mitarbeiter sind gesundheitlichen Gefahren…
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