1. Die Mitarbeiter sind Mäusen und Kot ausgesetzt, da der Arbeitgeber kein kontinuierliches und wirksames Schädlingsbekämpfungsprogramm hat. Anwendbarer OSHA-Standard: 29 CFR 1910.141 2. Die Einrichtung wird nicht hygienisch unterhalten, und es stehen auch keine geeigneten Reinigungsmittel zur Verfügung, um die hygienischen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Anwendbarer OSHA-Standard: 29 CFR…
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