1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, die Mitarbeiter vor Beginn ihrer Arbeitsschicht auf COVID-19-Symptome zu informieren. T8 CCR 3205 (c) (2) (B) 2. Der Arbeitgeber konnte nicht sicherstellen, dass Arbeitnehmer und Studenten mindestens 6 Fuß körperlichen Abstand einhalten oder Gesichtsbedeckungen tragen. T8 CCR 3205 (c) (6) &…
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