Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidung durch Mitarbeiter wird nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs und dem neuen DOLI/VOSH-Notfall vorübergehend durchgesetzt Standard (16VAC25-220). b) Gemeinschaftsräume und häufig berührte…
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