1) Der Arbeitgeber erlaubte es Arbeitnehmern oder anderen Personen, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, auf der Baustelle zu verbleiben. 2) Der Arbeitgeber hat keine COVID-19-Vorausprüfung an seinen eigenen Mitarbeitern durchgeführt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-02-11