Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Die Mitarbeiter verfügen nicht über die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Handhabung und die Exposition gegenüber COVID-positiven Patienten. b) Die Mitarbeiter haben keine ausreichende Lieferung von…
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