T8CCR 3203 (a) (4) T8CCR 3203 (a) (6) Der Beschwerdeführer behauptet, dass der Arbeitgeber Oberflächen (Headsets und Touchscreens) nicht ausreichend reinigt und desinfiziert und es mangelt an Durchsetzung, Kunden zu erlauben, keine Masken zu tragen - möglicherweise mangelnde Schulung und Plan zur Durchsetzung sozialer Distanzierung.