1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber in der Einrichtung keine Gesichtsmasken benötigt. Anwendbarer OSHA-Standard: 29 CFR 1910.132 2. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass die sanitären Einrichtungen ausreichend mit Handseife bestückt sind, was die Mitarbeiter gesundheitlichen Gefahren aussetzt. Anwendbarer OSHA-Standard: 29 CFR 1910.141
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