1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber ermöglicht es Arbeitnehmern, die ins Ausland gereist sind, wieder an den Arbeitsplatz zu gehen, ohne vorher unter Quarantäne zu stellen oder auf COVID-19 negativ zu testen. Anwendbare Norm: Abschnitt 5 (a) (1) des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von…
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