1. Persönliche Schutzausrüstung wie Schuhe mit Stahlkappe wird nicht getragen. Der Arbeitgeber schützt die Arbeitnehmer nicht vor der Ausbreitung von COVID, da die Verwendung von Gesichtsmasken nicht durchgesetzt wird. Das Gebäude ist strukturell nicht solide und steht kurz vor dem Einsturz.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
1
Bemerkungen
Kommentar
