1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, Gesichtsbedeckungen zu tragen, während sie sich in der Gründung des Arbeitgebers befinden.
Angebliche Gefahren: 3,…
Angebliche Gefahren: 3,…
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