1. Der Arbeitgeber hält die Maßnahmen der Covid-19-sozialen Distanzierung des Gouverneurs nicht ein, indem er einen Mindestabstand von sechs Fuß zwischen Personen/Gönnern im öffentlichen Raum aufrechterhält. Der Warteraum darf sich auf eine große Kapazität füllen, was eine soziale Distanzierung unmöglich macht. Hazard Ort: Lobby 12/07/2020 EM
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1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs nicht in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Nutzungsdauer von 25% ein. Die Lobby ist voll ausgelastet und hat oft nur Stehplätze nur für Patienten. Ärzte sehen täglich bis zu 80 Patienten. Gefahrenangort: Lobby 23.11.2020 v.Chr
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
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