Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, von denen bekannt oder vermutet wird, dass sie mit COVID infiziert sind, dürfen sich ohne ordnungsgemäße Überprüfung, Quarantäne oder nach einer Richtlinie zur Rückkehr zur Arbeit…
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