1. Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz nicht beurteilt, um festzustellen, ob Gefahren im Zusammenhang mit COVID-19 vorliegen oder wahrscheinlich vorhanden sind, die die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich machen. 12-60-2 (a) (3), HAR. Ort: Justizvollzugsanstalt 2. Die Mitarbeiter wurden nicht mit heißem Wasser zum Waschen versorgt. 1910.141…
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