1. Der Arbeitgeber hat nach positiven Fällen von COVID-19 keine Kontaktverfolgung durchgeführt. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien der Cents for Disease Control (CDC) nicht. Anwendbare Norm: Abschnitt 5 (a) (1) - Allgemeine Zollklausel 2. Der Arbeitgeber hat die Einrichtung nach einem positiven Fall von COVID-19 nicht gereinigt…
15
Bemerkungen
Kommentar
