3205 (c) (3) (B) (3) Mitarbeiter nicht über COVID-19-Exposition informieren. 3205 (c) (3) (B) (4) Keine Mitarbeiter, die möglicherweise exponiert waren. 3205 (c) (8) (C) (C) (3) Keine Tiefenreinigung oder Desinfektion exponierter Arbeitsbereiche. 3205 (c) (2) (B) Mitarbeiter dürfen mit Symptomen arbeiten.
Angebliche Gefahren: 4, Mitarbeiter ausgesetzt:…
Angebliche Gefahren: 4, Mitarbeiter ausgesetzt:…
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