1. Der Arbeitgeber konnte nicht sicherstellen, dass häufig berührte Oberflächen und Gegenstände wie Türklinken, Geräte, Werkzeuge, Handläufe, Griffe und Bedienelemente im Wartezimmer und im Backoffice regelmäßig gereinigt werden, um die Ausbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu verhindern. T8 CCR 3205 (c) (7) (B) 1.
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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