Der Arbeitgeber stellt Mitarbeitern N-95-Atemschutzmasken aus, verfügt jedoch nicht über ein Atemschutzprogramm. Die Mitarbeiter wurden nicht tauglich getestet oder medizinisch bewertet. Impfte Mitarbeiter werden nach Hause geschickt und trotz der Anleitung des DOH Krankenstand in Rechnung gestellt.