1. Der Arbeitgeber hält die COVID-19-Maßnahmen des Gouverneurs nicht ein, indem er einen Mindestabstand von sechs Fuß zwischen den Mitarbeitern im öffentlichen Raum aufrechterhält. Auf der Mitarbeiterseite der Bürolobby versammeln sich Mitarbeiter, Vorgesetzte und der Büroleiter und gruppieren sich hinter dem Q-Desk und sind dabei immer weniger…
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