T8 CCR 3205 (c) (8) (C) Der Arbeitgeber hat den Arbeitsbereich in positiven Fällen nicht bereinigt. T8 CCR (c) (10) (B) Den Mitarbeitern wird mitgeteilt, dass sie sich für die Arbeit melden müssen, auch wenn sie COVID-19 ausgesetzt waren.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-07