1. Die Mitarbeiter sind während der Arbeit im Geschäft Gesundheitsgefahren in Form von COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber verlangt von Arbeitnehmern, sich mit Mitgliedern der Öffentlichkeit zu beauftragen, die keine vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen verfolgen. Kunden bedrohen zeitweise Mitarbeiter. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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