3205 (c) (6) (B): Der Arbeitgeber setzt die Gesichtsmaske nicht durch und niemand trägt Gesichtsmasken. 3205 (c) (3) (B) (3): Der Arbeitgeber informiert die Mitarbeiter nicht über den Ausbruch von Covid-19.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-23
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-23
Bemerkungen
Kommentar
3203 (a) (4): Die Sicherheitsmaßnahmen von Covid-19 werden nicht praktiziert. Keine soziale Distanzierung, Arbeit in Bauanhängern, keine Masken werden regelmäßig getragen. Sie tragen sie für externe Besucher, damit es so aussieht, als würden sie dem Protokoll folgen und sie dann ablegen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
Bemerkungen
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