1. Der Arbeitgeber setzt die Mitarbeiter nicht dazu ein, gemäß dem Covid-Vorbereitungsplan des Unternehmens Gesichtsbedeckung/soziale Distanzierung bei der Ausführung von Arbeitsaufgaben im Gebäude zu tragen. Der Arbeitgeber hat den Pausenbereich nicht verändert oder verändert, um soziale Distanzierung zu gewährleisten, während die Mitarbeiter Pausen einlegen.
Quelle: Osha.gov |…
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