1. Der Arbeitgeber setzt die Mitarbeiter nicht dazu ein, gemäß dem Covid-Vorbereitungsplan des Unternehmens Gesichtsbedeckung/soziale Distanzierung bei der Ausführung von Arbeitsaufgaben im Gebäude zu tragen. Der Arbeitgeber hat den Pausenbereich nicht verändert oder verändert, um soziale Distanzierung zu gewährleisten, während die Mitarbeiter Pausen einlegen.