1. Der Arbeitgeber benötigt keine Gesichtsmasken oder Gesichtsbedeckungen, die Mitarbeiter COVID-19 aussetzen. Mögliche anwendbare Norm: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes 2. Der Arbeitgeber benötigt keine soziale Distanzierung während der Pausen und Mahlzeiten im Pausenraum und setzt die Mitarbeiter COVID-19 aus. Mögliche anwendbare Norm: Abschnitt 5 (a)…
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