1. Der Arbeitgeber hat keine COVID-19-Richtlinien implementiert, wie zum Beispiel, aber nicht darauf beschränkt, den Abstand von 6 Fuß zwischen Arbeitnehmern und das Tragen von Gesichtsbedeckungen einzuhalten. Die Mitarbeiter tragen keine angemessene persönliche Schutzausrüstung (PSA), wenn sie Schweißarbeiten durchführen. Ein Mitarbeiter durfte am Rand eines Gabelstaplers stehen,…
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