1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber nicht sicherstellt, dass in der Einrichtung Gesichtsmasken getragen werden, insbesondere bei Versammlungen mit Studenten, die größtenteils nicht geimpft sind. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Pflichtklausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 500
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 500
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