1. Der Arbeitgeber hat kein COVID-19-Präventionsprogramm durchgeführt, das eine gute Haushaltspraxis für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Geräten und anderen Elementen der Arbeitsumgebung enthält. Das COVID-19-Präventionsprogramm des Arbeitgebers ist insofern nicht ausreichend, als er keine Kontaktverfolgung durchgeführt und potenziell gefährdete Mitarbeiter benachrichtigt hat.