1. 3205: Der Arbeitgeber setzt die COVID-19-Protokolle nicht durch. Mitarbeiter werden nicht benachrichtigt, wenn sie COVID-positiven Mitarbeitern ausgesetzt sind.
1. 3205 (b) (3): Der Arbeitgeber hat nicht innerhalb eines Werktages nach dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber von einem COVID-19-Fall wusste oder hätte wissen müssen, schriftlich mitgeteilt, dass Personen auf der Baustelle möglicherweise COVID ausgesetzt waren.