1. Der Arbeitgeber untersucht und repariert kein Gasleck. Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Programm zur Vorbereitung und Prävention von Infektionskrankheiten für Covid-19. Nach Kenntnis positiver Fälle isolierte der Arbeitgeber die kranken Arbeitnehmer nicht und identifizierte, prüfte und stellte die exponierten Mitarbeiter nicht unter Quarantäne. Die Sanierung der…
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