1. Der Arbeitgeber befolgt die CDC-Richtlinien in Bezug auf die Verwendung von Gesichtsmasken oder Gesichtsbedeckungen nicht, nachdem die Mitarbeiter positiv auf Covid-19 getestet wurden. Anwendbare OSHA-Norm (e): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970, 1910.141, 1910.132, 1910.138
1. Der Arbeitgeber befolgt nicht die CDC-Richtlinien in Bezug auf die Verwendung von Gesichtsmasken, Gesichtsbedeckungen und soziale Distanzierung und setzt diese nicht durch. Anwendbare OSHA-Norm (en): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
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