„- Mögliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung sozialer Distanzierung, um die Ausbreitung zwischen Mensch zu Person und engem Kontakt (innerhalb von etwa 6 Fuß) während der Arbeit zu verhindern und das Tragen der Gesichtsbedeckung durch alle Mitarbeiter durchzusetzen. Titel 8 CCR-Abschnitte 3203, 3205 und 3380
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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