Der Arbeitgeber folgt keinem der Standorte im ganzen Bundesstaat dem allgemeinen COVID-19-Protokoll für GS- und WG-Mitarbeiter. Einige der Bedenken sind wie folgt: 1) Die Kontaktverfolgung wird nicht durchgeführt, wenn ein Mitarbeiter positiv auf COVID-19 testet. 2) Mitarbeiter, die direkt COVID-positiven Mitarbeitern ausgesetzt sind, werden nicht gefragt und/oder…
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