1. Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen wie aber nicht beschränkt auf die Desinfektion des Arbeitsplatzes, der PSA oder der Ausbildung von Arbeitnehmern über die Gefahren von COVID-19 getroffen hat. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a)…
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