Der Arbeitgeber setzt die Verwendung von Gesichtsmasken vor Ort nicht durch und stellt auch nicht sicher, dass die Entfernung von 6 Fuß durchgeführt wird. Darüber hinaus informiert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer vor Ort nicht, wenn ein Mitarbeiter positiv auf das Covid-19-Virus testet, damit er angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen…
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