Der Arbeitgeber setzt seine Richtlinien zur Minimierung des Risikos einer Covid-19-Exposition nicht durch und bietet keine Gesichtsbedeckungen, angemessene Desinfektionsmittel und soziale Distanzierungsmaßnahmen an. Möglich anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsrechtsgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 12
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-09-03
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 12
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-09-03
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