Der Arbeitgeber setzt seine Richtlinien zur Minimierung des Risikos einer Covid-19-Exposition nicht durch und bietet keine Gesichtsbedeckungen, angemessene Desinfektionsmittel und soziale Distanzierungsmaßnahmen an. Möglich anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsrechtsgesetzes.