1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, bei denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID infiziert sind, müssen sich melden und bei der Arbeit bleiben. b) Mitarbeiter wurden nicht über…
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