1. Der Arbeitgeber hat kein Ungezieferbekämpfungsprogramm. Rattenkot ist in der gesamten Einrichtung sichtbar, einschließlich Fluren und Patientenzimmern. Der Arbeitgeber hat keine Initiative ergriffen, um das Ungeziefer zu kontrollieren. Das Abwassersystem stützt sich in den Bürobereich und macht die Mitarbeiter krank. Der Arbeitgeber stellt keine angemessene persönliche Schutzausrüstung…
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1.) Der Komplex ist eine Brandgefahr aufgrund der Hortung im Lagerhaus. 2.) Die Mitarbeiter sind aufgrund mangelnder Hygiene- und Schädlingsbekämpfung Nagetieren in der Einrichtung ausgesetzt. Die Mitarbeiter sind während der Verabreichung von COVID19-Tests COVID19-Patienten ausgesetzt und erhalten keine ausreichende persönliche Schutzausrüstung.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 12…
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 12…
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