Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckung wird in Bereichen, in denen die Mitarbeiter weniger als 6 Fuß voneinander entfernt sind oder in Kundenpositionen stehen, nicht durchgesetzt.