Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Gemeinsame Bereiche und häufig berührte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Gemeinsame Arbeitsbereiche werden zwischen den Verwendungen nicht desinfiziert.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
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Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Gemeinsame und gemeinsame Arbeitsbereiche werden nicht regelmäßig gereinigt und bereinigt.. b) Keine physischen Barrieren (d. h. klares Plexiglas) für Arbeitnehmer, die sich die Arbeitsbereiche teilen oder arbeiten…
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