1. Der Arbeitgeber setzt Gesichtspflege nicht durch, wenn Einzelpersonen das Gebäude betreten. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass über geeignete Verfahren geachtet wurden, um die Mitarbeiter vor der Exposition gegenüber Kunden zu schützen, die ohne angemessene Gesichtsbedeckung in die Einrichtung eintreten. T8 CCR 3205 (c) (7) (F)…
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