Die Mitarbeiter der Beschwerdeführerstaaten dürfen mit COVID-19-Symptomen arbeiten und dass Mitarbeiter dazu gebracht werden, an anderen kranken Mitarbeitern herumzuarbeiten. Der Beschwerdeführer gibt auch an, dass es keine COVID-19-Anleitung oder -Beschilderung gibt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 17
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-23
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 17
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-23
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