Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Mitarbeiter arbeiten in der Küche ohne Masken und ohne soziale Distanzierung zu üben b.) Mitarbeiter, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert…
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