1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen, nicht ein. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Personen/Gönner, die in der Einrichtung des Arbeitgebers Gesichtsbedeckungen tragen, nicht ein. Mitarbeiter dürfen weiterarbeiten, auch wenn sie Symptome von COVID-19…
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