1. Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber keine persönliche Schutzausrüstung zur Entfernung potenzieller COVID-kontaminierter Masken zur Verfügung stellt. Möglicher OSHA-Standard: Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5 (a) (1) 2. Mitarbeiter sind Rutsch- und Fallgefahren durch Abflüsse in der Werkstatt ausgesetzt, die auf den Werksgeschossen zurückgehen. Anwendbarer OSHA-Standard: 29 CFR…
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