Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und Verbreitung von Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, dürfen sich ohne ordnungsgemäße Überprüfung, Quartierung oder nach einer Rücksendead-Work-Richtlinie bei der Arbeit melden…
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