1. Der Arbeitgeber setzt die soziale Distanzierung nicht im gesamten Geschäft durch. Der Arbeitgeber ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich im Pausenraum zu versammern und setzt die soziale Distanzierung und die Verwendung von Gesichtsbedeckungen nicht durch. Das Reinigen, Desinfizieren und Abwischen von häufig verwendeten und berührten Oberflächen erfolgt…
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