1. Zahlreiche Mitarbeiter haben positiv auf COVID-19 getestet. Der Arbeitgeber hat keine Mitarbeiter benachrichtigt, die möglicherweise COVID-19 ausgesetzt waren. Ein Arbeitnehmer ist aus dem Land gereist und der Arbeitgeber ermöglicht es dem Arbeitnehmer, ohne Einschränkungen wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. GEFAHRENLAGE: Innerhalb der Einrichtung. 31.12.2020 JH
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