1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Mitarbeiter, die in Back-of-House-Bereichen arbeiten oder interagieren, tragen keine Gesichtsbedeckungen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Mitarbeiter, die an Schulungen oder Mitarbeitergesprächen teilnehmen, haben keine ausreichende…
144
Bemerkungen
Kommentar
