1. Die Arbeitnehmer sind COVID-19 ausgesetzt, weil der Arbeitgeber den Mitarbeitern keine Gesichtsmasken und Handschuhe zur Verfügung stellt. Anwendbarer OSHA-Standard: OSHA General Duty Clause 5 (a) (1) gemäß dem Arbeitsschutzgesetz von 1970 2. Die Mitarbeiter sind aufgrund eines Lecks in der Grillgrube, das zu einem Stromschlag führen…
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