T8 CCR 3205 (c) (11) Mitarbeiter, die Anzeichen und Symptome von COVID-19 aufweisen, müssen arbeiten und dürfen nicht zum Testen krankgeschrieben werden. T8 CCR 3205 (c) Der Arbeitgeber führt sein schriftliches COVID-19-Präventionsprogramm nicht um. T8 CCR 3203 (a) (3) Arbeitgeber rächt sich gegen Arbeitnehmer, die ihre Bedenken…
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